Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VendWerk, Inhaber: Michael Müller

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausdrücklich nicht.

1. Allgemeines

1.1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
1.2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungstellung oder stillschweigend durch Lieferung zustande.
1.3. Abweichende Absprachen oder Zusicherungen bedürfen der Textform.
1.4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
1.5. Abbildungen, Zeichnungen und technische Angaben dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Zusicherungen dar. Abweichungen sind möglich.
1.6. Im Folgenden wird der Vertragspartner – gleich ob Käufer, Leasingnehmer oder Nutzer von Dienstleistungen – einheitlich als „Kunde“ bezeichnet.

2. Ausschluss fremder Geschäftsbedingungen

2.1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2.2. Dies gilt auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2.3. Spätestens mit Annahme der Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

3. Preise

3.1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2. Die Preisangaben gelten – sofern nicht anders ausgewiesen – für das Basismodell ohne Zubehör, Lieferung, Aufstellung, Einweisung oder Wartung.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde ausnahmsweise schriftlich vereinbart. Wechsel gelten nicht als Barzahlung.

4.2. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

a) Verkaufsautomaten: 70 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferbereitschaft, vor Auslieferung. Zahlungsfrist: 3 Bankarbeitstage.

b) Ersatzteile und Zubehör: Vorkasse. Sofern keine Vorkasse möglich ist, fallen bei ausbleibender Zahlung EUR 10 / Tag Miete an bis zum Eigentumsübergang durch Zahlung des Gesamtbetrages. 

c) Technischer Support: Zahlung innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Rechnung.

4.3. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen sofort fällig.

4.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
4.5. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

5. Lieferung , Aufstellung und Gefahrübergang

5.1. Produktbeschreibungen und technische Angaben sind unverbindlich. Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns vor.
5.2. Die Lieferung erfolgt ab Werk im Normalfall 4-5 Wochen nach Auftragsbestätigung und Eingang aller Unterlagen inkl. Automatenlayouts und digitaler Antragsstrecke beim Zahlungsabwickler. Längere Lieferzeiten seitens des Herstellers hat VendWerk nicht zu verantworten.
5.3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt oder einem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung bestimmten Person übergeben wird.
5.4. Wird der Transport vom Kunden organisiert, geht die Gefahr ebenfalls bei Übergabe an den Transporteur über.
5.5. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird eine Transportversicherung abgeschlossen.
5.6. Für Anschluss, Betrieb und Genehmigungen ist der Kunde eigenverantwortlich.
5.7. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten und liefern wir auch nach einer zweiwöchigen Nachfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft grobes Verschulden.
5.8. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 % des Netto-Kaufpreises zu verlangen.
5.9. Der Kunde hat am Aufstellungsort auf eigene Kosten und eigenverantwortlich einen geeigneten Stromanschluss (230 V / 50 Hz, geerdet, mit FI-Schutzschalter gemäß VDE-Vorschriften) bereitzustellen. Die Inbetriebnahme des Automaten setzt voraus, dass ein funktionsfähiger Stromanschluss zum Zeitpunkt der Aufstellung vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, ist VendWerk berechtigt, sämtliche durch den Aufstellungsversuch entstandenen Mehrkosten (insbesondere Wartezeiten und erneute Anfahrtskosten) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Eine Verschiebung des vereinbarten Liefertermins oder Rücktrittsrechte des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
5.10. Der Aufstellungsort muss ebenerdig und stufenlos zugänglich sein. Treppen, Schwellen, Podeste, Paletten oder sonstige Erhöhungen am Aufstellungsort sind nicht zulässig. Der Boden darf ein maximales Gefälle von 1 % aufweisen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Anforderungen sowohl zum Zeitpunkt der Lieferung als auch dauerhaft während des gesamten Betriebs erfüllt sind. Schäden, die durch einen nicht anforderungsgerechten Aufstellungsort entstehen – insbesondere durch übermäßige Neigung oder ungeeignete Unterkonstruktionen – gehen vollständig zu Lasten des Kunden und führen zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche.
5.11. Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung der Automaten haben stets in Übereinstimmung mit den vom Hersteller mitgelieferten Handbüchern sowie sämtlichen technischen Hinweisen, Richtlinien und Wartungsvorschriften des Herstellers zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für vorgeschriebene Reinigungsintervalle, zugelassene Betriebsmittel sowie alle Wartungs- und Prüfarbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und konsequent einzuhalten. Schäden, die auf eine nicht herstellerkonforme Aufstellung, Inbetriebnahme oder Wartung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bei Barzahlung bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6.2 Bei Abwicklung über einen Leasingpartner, ist die Übernahmebestätigung vor oder unmittelbar mit Erhalt des Automaten zu unterschreiben und einzureichen. Erst nach Unterschrift erfolgt die Übergabe der Schlüssel zu den Automaten und die Freigabe für den Betrieb.
6.3. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderung gegen den Drittkäufer an uns ab.
6.4. Der Kunde hat jederzeit den Standort der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware anzugeben.
6.5. Bei Zahlungsverzug dürfen wir die Ware zurückverlangen und sicherstellen.
6.6. Übersteigt der Zeitwert der Vorbehaltsware unsere Forderungen um mehr als 15 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten frei.

7. Mängelhaftung

7.1. Wir gewähren die Sachmängelhaftung gemäß §§ 434 ff. BGB für erkennbare und versteckte Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung ab Werk.
7.2. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Material- oder Herstellungsfehler.
7.3. Offensichtliche Mängel müssen gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Ware, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
7.4. Keine Gewährleistung bei natürlichem Verschleiß oder unsachgemäßer Behandlung.
7.5. Bei Zulieferteilen haften wir nur im Umfang des Zulieferers.
7.6. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift.
7.7. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich durch Nachbesserung nicht.
7.8. Für Münz-, Karten- oder Scheinprüfer übernehmen wir keine Haftung hinsichtlich Falschgeld oder Ausfällen.
7.9. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Kunde nicht mit Zahlungen im Rückstand ist.
7.10. Eine Rückgabe beanstandeter Teile bedarf unserer Zustimmung und erfolgt frachtfrei.
7.11. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

8. Verpackung und Entsorgung

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Verpackungen sachgerecht zu entsorgen.
8.2. Elektrogeräte sind gesetzeskonform (z. B. nach ElektroG) zu verwerten.
8.3. Eine Rücknahme erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
8.4. Bei Weiterverkauf ist die Pflicht zur Entsorgung an den Käufer zu übertragen.

9. Technischer Support

9.1. Technische Leistungen werden mit 75,00 EUR netto pro Stunde berechnet.
9.2. An- und Abfahrten werden mit 50,00 EUR netto pro Stunde plus 0,38 EUR/km per ADAC Liste berechnet.
9.3. Supportzeiten: Mo–Fr, 09:00–20:00 Uhr.

10. Leasing, Telemetrie und Serviceverträge

10.1. Leasing-/ Mietkaufmodelle erfolgen über externe Partner.
10.2. Lieferung, Wartung etc. sind nicht Teil der Leasingrate, es sei denn ausdrücklich vereinbart.
10.3. Die Nutzung der Telemetrie erfordert einen separaten Servicevertrag.

10.4. Die Nutzung eines Kartenzahlungsterminals erfordert einen separaten Servicevertrag.

10.5. Serviceverträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
10.6. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

11. Urheberrecht

11.1. An Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen oder Kalkulationen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor.
11.2. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

12. Kein Widerrufsrecht für Unternehmer

12.1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da ausschließlich Unternehmer beliefert werden.

13. Haftung

13.1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
13.3. Besteht Versicherungsschutz, haften wir subsidiär.
13.4. Weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

14. Datenschutz und Kommunikation

14.1. Der Kunde erklärt sich mit der Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung einverstanden.
14.2. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich.
14.3. Kommunikation kann elektronisch erfolgen, sofern keine Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.
14.4. Datenschutzerklärung: https://vendwerk.de/datenschutz

16. Höhere Gewalt

16.1. VendWerk ist nicht verantwortlich für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, staatliche Eingriffe, Embargos, Streik oder sonstige außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle von VendWerk liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten.
16.2. VendWerk wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren und sich bemühen, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
16.3. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als acht (8) Wochen an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den betroffenen Vertrag ohne Schadensersatzpflicht schriftlich zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten.

15. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
15.3. Gerichtsstand ist Weilheim i.OB, sofern gesetzlich zulässig.
15.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

 

Stand: Mai 2026

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