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// RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VendWerk · Inhaber: Michael Müller · Stand: Juni 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht ausdrücklich nicht. Diese AGB sind abrufbar unter vendwerk.de/agb und werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

§ 1 Allgemeines

1.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.

1.2 Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungstellung oder stillschweigend durch Lieferung zustande.

1.3 Abweichende Absprachen oder Zusicherungen bedürfen der Textform.

1.4 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

1.5 Abbildungen, Zeichnungen und technische Angaben dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Zusicherungen dar. Abweichungen sind möglich.

1.6 Im Folgenden wird der Vertragspartner – gleich ob Käufer, Leasingnehmer oder Nutzer von Dienstleistungen – einheitlich als „Kunde“ bezeichnet.

§ 2 Ausschluss fremder Geschäftsbedingungen

2.1 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

2.2 Dies gilt auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.3 Spätestens mit Annahme der Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

§ 3 Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Die Preisangaben gelten – sofern nicht anders ausgewiesen – für das Basismodell ohne Zubehör, Lieferung, Aufstellung, Einweisung oder Wartung.

3.3 Sofern zwischen Auftragserteilung und vereinbartem Lieferdatum mehr als acht Wochen liegen und sich in diesem Zeitraum die Einkaufspreise des Herstellers nachweislich erhöhen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend anzupassen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglichen Netto-Kaufpreises beträgt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde ausnahmsweise schriftlich vereinbart. Wechsel gelten nicht als Barzahlung.

4.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: a) Verkaufsautomaten: 70 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferbereitschaft, vor Auslieferung. Zahlungsfrist: 3 Bankarbeitstage. b) Ersatzteile und Zubehör: Vorkasse. Sofern keine Vorkasse möglich ist, fallen bei ausbleibender Zahlung EUR 10/Tag Miete an bis zum Eigentumsübergang durch Zahlung des Gesamtbetrages. c) Technischer Support: Zahlung innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Rechnung.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen sofort fällig.

4.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

4.6 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

§ 5 Lieferung, Aufstellung und Gefahrübergang

5.1 Produktbeschreibungen und technische Angaben sind unverbindlich. Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns vor.

5.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk im Normalfall 4–5 Wochen nach Auftragsbestätigung und Eingang aller Unterlagen inkl. Automatenlayouts und digitaler Antragsstrecke beim Zahlungsabwickler. Längere Lieferzeiten seitens des Herstellers hat VendWerk nicht zu verantworten.

5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar. Jede Teillieferung kann separat in Rechnung gestellt werden.

5.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt oder einem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung bestimmten Person übergeben wird.

5.5 Wird der Transport vom Kunden organisiert, geht die Gefahr ebenfalls bei Übergabe an den Transporteur über.

5.6 Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird eine Transportversicherung abgeschlossen.

5.7 Für Anschluss, Betrieb und Genehmigungen ist der Kunde eigenverantwortlich.

5.8 Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten und liefern wir auch nach einer zweiwöchigen Nachfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft grobes Verschulden. Insbesondere ist jede Haftung für entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungsschäden des Kunden ausgeschlossen.

5.9 Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 % des Netto-Kaufpreises zu verlangen.

5.10 Bei Lieferung und Aufstellung ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen. Etwaige Mängel oder Transportschäden sind im Übergabeprotokoll bzw. Lieferschein zu vermerken und VendWerk unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen, schriftlich zu melden. Unterlässt der Kunde diese Rüge, gilt die Ware als im vertragsgemäßen Zustand übergeben.

5.11 Der Kunde hat am Aufstellungsort auf eigene Kosten und eigenverantwortlich einen geeigneten Stromanschluss (230 V / 50 Hz, geerdet, mit FI-Schutzschalter gemäß VDE-Vorschriften) bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, ist VendWerk berechtigt, sämtliche durch den Aufstellungsversuch entstandenen Mehrkosten (insbesondere Wartezeiten und erneute Anfahrtskosten) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Eine Verschiebung des vereinbarten Liefertermins oder Rücktrittsrechte des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

5.12 Der Aufstellungsort muss ebenerdig und stufenlos zugänglich sein. Treppen, Schwellen, Podeste, Paletten oder sonstige Erhöhungen am Aufstellungsort sind nicht zulässig. Der Boden darf ein maximales Gefälle von 1 % aufweisen. Schäden durch einen nicht anforderungsgerechten Aufstellungsort gehen vollständig zu Lasten des Kunden und führen zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche.

5.13 Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung haben stets in Übereinstimmung mit den vom Hersteller mitgelieferten Handbüchern sowie sämtlichen technischen Hinweisen und Wartungsvorschriften zu erfolgen. Schäden durch nicht herstellerkonforme Aufstellung, Betrieb oder Wartung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen und gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Bei Barzahlung bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6.2 Bei Abwicklung über einen Leasingpartner ist die Übernahmebestätigung vor oder unmittelbar mit Erhalt des Automaten zu unterschreiben und einzureichen. Erst nach Unterschrift erfolgt die Übergabe der Schlüssel und die Freigabe für den Betrieb.

6.3 Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderung gegen den Drittkäufer an uns ab.

6.4 Der Kunde hat jederzeit den Standort der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware anzugeben.

6.5 Bei Zahlungsverzug dürfen wir die Ware zurückverlangen und sicherstellen.

6.6 Übersteigt der Zeitwert der Vorbehaltsware unsere Forderungen um mehr als 15 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten frei.

§ 7 Mängelhaftung – Neuware

7.1 Wir gewähren die Sachmängelhaftung gemäß §§ 434 ff. BGB für erkennbare und versteckte Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung ab Werk.

7.2 Die Gewährleistung beschränkt sich auf Material- oder Herstellungsfehler.

7.3 Offensichtliche Mängel müssen gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Ware, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.

7.4 Keine Gewährleistung bei natürlichem Verschleiß oder unsachgemäßer Behandlung.

7.5 Bei Zulieferteilen haften wir nur im Umfang des Zulieferers.

7.6 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift.

7.7 Die Gewährleistungsfrist verlängert sich durch Nachbesserung nicht.

7.8 Für Münz-, Karten- oder Scheinprüfer übernehmen wir keine Haftung hinsichtlich Falschgeld oder Ausfällen.

7.9 Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Kunde nicht mit Zahlungen im Rückstand ist.

7.10 Eine Rückgabe beanstandeter Teile bedarf unserer Zustimmung und erfolgt frachtfrei.

7.11 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7.12 Jegliche Haftung für Folgeschäden aus Mängeln – insbesondere für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle oder Betriebsunterbrechungen – ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 8 Mängelhaftung – Gebrauchtmaschinen und Gebrauchtteile

8.1 Soweit VendWerk gebrauchte Automaten oder Gebrauchtteile veräußert, wird die Ware ausdrücklich als „gebraucht“ im Angebot und in der Auftragsbestätigung gekennzeichnet.

8.2 Der Verkauf von Gebrauchtmaschinen und Gebrauchtteilen erfolgt unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Ware wird in dem zum Zeitpunkt der Übergabe vorhandenen Zustand verkauft („as-is“).

8.3 Dem Kunden wurde vor Vertragsschluss die Möglichkeit eingeräumt, die Ware zu besichtigen und ihren Zustand zu prüfen. Unterlässt der Kunde eine ihm mögliche und zumutbare Besichtigung, begründet dies keine Gewährleistungsansprüche.

8.4 Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht für: a) Mängel, die VendWerk arglistig verschwiegen hat; b) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz; c) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.5 Etwaige gesetzlich nicht abdingbare Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in der kürzest möglichen gesetzlichen Frist von 12 Monaten ab Gefahrübergang.

§ 9 Verpackung und Entsorgung

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Verpackungen sachgerecht zu entsorgen.

9.2 Elektrogeräte sind gesetzeskonform (z. B. nach ElektroG) zu verwerten.

9.3 Eine Rücknahme erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

9.4 Bei Weiterverkauf ist die Pflicht zur Entsorgung an den Käufer zu übertragen.

§ 10 Technischer Support

10.1 Technische Leistungen werden mit 75,00 EUR netto pro Stunde berechnet.

10.2 An- und Abfahrten werden mit 50,00 EUR netto pro Stunde plus 0,34 EUR/km per ADAC-Liste berechnet.

10.3 Supportzeiten: Mo–Fr, 09:00–20:00 Uhr.

10.4 Die Haftung für technische Supportleistungen beschränkt sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.

§ 11 Leasing, Telemetrie und Serviceverträge

11.1 Leasing- und Mietkaufmodelle werden von VendWerk ausschließlich vermittelt. Der Leasingvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leasinggeber zustande. VendWerk wird nicht Vertragspartei des Leasingvertrags und übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Konditionen oder die Vertragsabwicklung des Leasinggebers. Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Leasinggebers oder auf Genehmigung eines Leasingantrags besteht nicht.

11.2 Lieferung, Wartung etc. sind nicht Teil der Leasingrate, es sei denn ausdrücklich vereinbart.

11.3 Die Nutzung der Telemetrie erfordert einen separaten Servicevertrag.

11.4 Die Nutzung eines Kartenzahlungsterminals erfordert einen separaten Servicevertrag.

11.5 Serviceverträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit 3 Monaten Kündigungsfrist.

11.6 Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

§ 12 Online-Shop

12.1 Der Online-Shop von VendWerk richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Durch Abschluss einer Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Bestellungen von Verbrauchern werden nicht angenommen und können storniert werden.

12.2 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum). Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder – bei automatisierter Abwicklung – durch eine ausdrückliche Annahme-E-Mail zustande. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung gilt nicht als Vertragsannahme.

12.3 Im Online-Shop werden ausschließlich folgende Zahlungsarten akzeptiert: Vorkasse per Kreditkarte, Zahlung per PayPal sowie Vorauskasse per Banküberweisung. Der Versand bzw. die Leistungserbringung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Ein Kauf auf Rechnung ist im Online-Shop nicht möglich.

12.4 Der Versand erfolgt je nach Produktgröße und -gewicht über einen der folgenden Dienstleister: DHL, GLS, FedEx, UPS oder Hermes. VendWerk behält sich die Wahl des Versanddienstleisters vor. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern keine ausdrückliche Lieferterminvereinbarung getroffen wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über (vgl. § 5.4).

12.5 Versandkosten werden im Bestellprozess vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Lieferungen per Spedition (z. B. bei Automaten) gilt § 5 dieser AGB.

12.6 Im B2B-Bereich besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (siehe § 13). Eine Rückgabe von Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten ausschließlich bei berechtigter Mängelrüge gemäß §§ 7 und 8 dieser AGB oder nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Rücksendungen ohne vorherige Zustimmung von VendWerk werden nicht angenommen.

12.7 Für technische Störungen der Shop-Plattform, Fehler bei der Darstellung von Preisen oder Produktinformationen infolge technischer Fehler übernimmt VendWerk keine Haftung. Offensichtlich fehlerhafte Preisangaben durch Systemfehler sind nicht bindend; in diesem Fall werden wir den Kunden vor Auftragsannahme informieren.

§ 13 Urheberrecht

13.1 An Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen oder Kalkulationen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor.

13.2 Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 14 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer

14.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da ausschließlich Unternehmer beliefert werden.

§ 15 Haftung

15.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

15.3 Besteht Versicherungsschutz, haften wir subsidiär.

15.4 Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, Betriebsunterbrechungsschäden sowie sonstige mittelbare Schäden gleich welcher Art.

15.5 Der Ausschluss der Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden gilt unabhängig von der Anspruchsgrundlage – insbesondere bei Lieferverzug, Mängeln der Ware, Ausfall oder fehlerhafter Funktion des Automaten oder sonstigen Pflichtverletzungen.

§ 16 Datenschutz und Kommunikation

16.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

16.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich.

16.3 Kommunikation kann elektronisch erfolgen, sofern keine Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.

16.4 Datenschutzerklärung: vendwerk.de/datenschutz

§ 17 Höhere Gewalt

17.1 VendWerk ist nicht verantwortlich für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, staatliche Eingriffe, Embargos, Streik oder sonstige außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle von VendWerk liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten.

17.2 VendWerk wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren und sich bemühen, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

17.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als acht (8) Wochen an, ist jede Vertragspartei berechtigt, den betroffenen Vertrag ohne Schadenersatzpflicht schriftlich zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten.

§ 18 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18.2 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

18.3 Gerichtsstand ist Weilheim i.OB, sofern gesetzlich zulässig.

18.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.